Der mutmaßliche Kino-Amokläufer von Aurora, James Holmes, will auf „unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit“ plädieren. So könnte ihm das Todesurteil erspart bleiben. Er käme lebenslang in Haft.

Denver. Neue Entwicklung im Verfahren gegen den US-Kinoschützen von Aurora: Der des mehrfachen Mordes in einem Kino im US-Staat Colorado beschuldigte Mann will sich in seinem Prozess als nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit bezeichnen. Das teilten seine Anwälte am Dienstag in Denver mit.

In einer Anhörung am 13. Mai solle die Änderung der Aussage von James Holmes formell beantragt werden, erklärten sie. In einer vorherigen Anhörung hatte Holmes sich als nicht schuldig bezeichnet.

Zwölf erschossen und 70 verletzt

Der 25-jährige Holmes wird beschuldigt, in der Nacht zum 20. Juli 2012 bei der Premiere des neuen „Batman“-Films in einem Kino in Aurora nahe Denver wahllos um sich gefeuert zu haben. Bei dem Blutbad wurden zwölf Menschen getötet und 70 weitere verletzt.

Holmes wurde wegen zwölffachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes angeklagt. Die Tat hatte die Debatte in den USA über eine Verschärfung des Waffenrechts wieder aufflammen lassen.

Beschuldigte werden meistens bei der Anklageverlesung gefragt, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen. Weil die Holmes-Anwälte sich bis jetzt aber noch auf keine Strategie festlegen wollten, hatte der zuständige Richter gegen ihren Willen ein Standardplädoyer auf „nicht schuldig“ zu den Akten gegeben.

Damit wollte er sicherstellen, dass die nötigen Anhörungen vor offiziellem Prozessbeginn weitergehen können. Derselbe Richter muss der „Denver Post“ zufolge jetzt grünes Licht für die Änderung des Plädoyers geben.

Anwälte: Mandant ist geisteskrank

Sollte der Richter dem Antrag zustimmen, würde er in ein staatliches psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Ärzte müssten dann feststellen, ob er zur Tatzeit unzurechnungsfähig war.

Die Holmes-Anwälte haben von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Sie verweisen unter anderem darauf, dass er sich vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung befand.

Holmes droht die Todesstrafe, sollte er wegen der Anklage von mehr als 160 Fällen von Mord und versuchtem Mord verurteilt werden.