Hamm . Eine Essener Tanzschule darf nicht im Internet damit werben, dass sie beim Besuch ihres Tanzunterrichts einen Lernerfolg garantiere. Diese Werbung sei irreführend, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Erfolg hänge maßgeblich auch vom Schüler ab, betonten die Richter. Es gebe immer wieder Menschen, die auch nach einem Tanzkurs nicht in der Lage seien, das Erlernte so anzuwenden, "dass sich dieses als eine auch nur einigermaßen ästhetisch anmutende Bewegung darstelle".