Drei Monate nach der mörderischen Gruppenvergewaltigung in Indien ist der mutmaßliche Drahtzieher tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden. Er soll sich mit seinen Kleidern erhängt haben.

Neu-Delhi. Ein Angeklagter im Fall der vergewaltigten indischen Studentin ist am Montag tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden. Die Polizei sprach von Selbstmord. Der junge Mann habe sich mit seinen Kleidern erhängt. Doch Anwalt und Familie des Beschuldigten äußerten die Vermutung, er sei getötet worden. Das Innenministerium ordnete eine Untersuchung an, wie die Nachrichtenagentur PTI berichtete.

Nach Angaben des Gefängnissprechers Sunil Gupta gibt es in den Zellen keine Überwachungskameras, die Insassen würden direkt von den Sicherheitskräften beobachtet. Die Verteidiger der Angeklagten hatten mehrfach erklärt, ihre Klienten würden im Gefängnis von anderen Insassen auf Geheiß der Polizei gefoltert. Sie baten um bessere Sicherheitsvorkehrungen und tägliche Gesundheitsuntersuchungen.

Der 34-jährige Ram Singh soll den Bus gefahren haben, in dem im Dezember eine 23-jährige Studentin von sechs Männern brutal vergewaltigt worden war. Die junge Frau starb später an ihren schlimmen Verletzungen. Der Fall löste weltweit Entsetzen und in Indien Proteste aus.

Der Prozess gegen Singh und vier seiner Mitangeklagten war im Januar eröffnet worden. Ihnen drohte die Todesstrafe. Singhs Verteidiger erklärte jedoch, nichts habe darauf hingedeutet, dass sich sein Mandant das Leben nehmen könnte. „Es gab keinen mentalen Stress, er war sehr glücklich“, sagte Anwalt V.K. Anand.

Auch der Vater des verstorbenen Angeklagten, Mangelal Singh, betonte, er habe seinen Sohn noch vor vier Tagen besucht und keine Zeichen der Verzweiflung gesehen. Sein Sohn habe eine verletzte Hand gehabt und sich deshalb gar nicht selbst aufhängen können. „Jemand hat ihn getötet“, sagte der Vater.

Allerdings berichtete der Vater auch, Singh sei im Gefängnis von anderen Häftlingen vergewaltigt und bedroht worden. Nun fürchte er um die Sicherheit seines anderen Sohns, der ebenfalls in dem Vergewaltigungsfall vor Gericht steht.

Das Verfahren gegen einen sechsten Angeklagten war von dem der übrigen fünf Verdächtigen abgetrennt worden, weil er noch minderjährig ist.