Karlsruhe. Der ehemalige Bundesligaprofi Breno, 23, kann nicht mehr auf eine baldige Haftentlassung hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Ex-Innenverteidigers des FC Bayern München als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben. Damit ist das Urteil des Münchner Landgerichts, das den Fußballer am 4. Juli 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte, rechtskräftig.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Brasilianer in betrunkenem Zustand in der Nacht zum 20. September 2011 Feuer in seiner Villa in München-Grünewald gelegt hatte. Grund war nach Ansicht des Gerichts Verzweiflung über andauerndes Verletzungspech und eine anstehende Operation. Brasiliens FC São Paulo hatte dem Inhaftierten einen Dreijahresvertrag angeboten, der aber erst mit seiner Freilassung in Kraft treten sollte. Wie es nun weitergeht, ist unklar.