Zwei jungen Männern haben Böller vergangene Woche mehrere Finger abgerissen. Besonders illegale Knaller werden zum Risiko für die Gesundheit.

Berlin. Der Totenkopf auf dem schwarzen Böller lässt nichts Gutes erahnen. „Zündung!“, ruft der Sprengmeister. Eine dunkelrote Flamme oberhalb des Totenkopfs erscheint, eineinhalb Sekunden später explodiert der Böller mit einem ohrenbetäubenden Knall. Nach drei Sekunden landen die explodierten Reste auf den Boden, meterweit vom ursprünglichen Ort entfernt.

Forscher der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, haben am Freitag in Berlin gezeigt, welche Schäden illegale Böller anrichten können. Sie warnen ausdrücklich vor dem Kauf des verbotenen Feuerwerks, das häufig aus Osteuropa stammt. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde in den vergangenen Wochen vermehrt osteuropäisches Feuerwerk aus Osteuropa beschlagnahmt. Die Forscher sprechen deshalb gerne vom „Polenböller“.

In diesem Fall demonstrieren sie die Explosion lediglich an einer Plastikhand. Sie ist einer natürlichen Hand nachempfunden. Die BAM-Prüfleiterin Heidrun Fink kündigt an: „„Würde man einen geprüften Knallkörper in der Hand anzünden, käme es zu ein paar Verbrennungen. Bei den sogenannten Polenböllern könnte man einige Finger verlieren.“

Die Finger der Kunsthand bleiben dran. Zwei Männer hatten in Berlin beim Zünden von Böllern zuletzt weniger Glück: Ein Böller aus Osteuropa hatte einem 26-Jährigen am vergangenen Samstag zwei Fingerkuppen abgerissen. Ein 17-Jähriger verlor einen Tag durch einen explodierten Böller ebenfalls Teile zweier Finger.

Die Explosion des Totenkopfböllers ist nicht nur schneller und gewaltiger als bei handelsüblichem Feuerwerk – sie ist auch illegal. Eine Zulassung durch die BAM bekam der Böller aus Osteuropa nicht, erzählt der Pyrotechnikexperte Christian Lohrer. „Das ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr.“

Feuerwerk darf in Deutschland frühestens nach drei Sekunden in die Luft gehen. Rund 36 Prozent aller Feuerwerksartikel sind an dieser und den weiteren Zulassungshürden der BAM gescheitert. Die Forscher überprüfen zudem die Sicherheit von Verpackung, Anzündmittel und die Eigenschaften der Knallkörper vor, während und nach der Explosion. „Wenn ich Feuerwerk in Deutschland veräußern will, brauche ich dafür eine Identifikationsnummer der BAM“, sagt Lohrer. 165 neue Artikel der Kategorie F2 – diese sind für Kinder verboten – wurden in diesem Jahr bei BAM neu registriert.

Deutschland gilt europaweit als Land mit besonders strengen Kontrollen, weshalb einige Hersteller von Wettbewerbsverzerrung sprechen. In Tschechien und den beiden Prüfstellen in Polen sei es häufig viel einfacher, eine Zulassung für einen Knaller zu bekommen.

Die Böller sind laut Lohrer gefährlich, weil sie statt des handelsüblichen Schwarzpulvers einen Knallsatz mit Metallpulver enthielten. „Die Böller brennen teilweise so schnell ab, dass man plötzlich einen Sprengsatz in der Hand hat.“ Gleiches gilt für Selbstgebautes: Auf Youtube kann man sich Videos dazu ansehen, wie man aus einer solchen Knallbatterie einen Sprengsatz bastelt - untermalt von bunter Musik.

Der Laie könne illegale Böller an dem fehlenden Prüfsiegel auf der Verpackung erkennen. Manchmal deutet jedoch schon Triviales auf Verbotenes hin, sagt Lohrer. „Eine seriöse Firma würde niemals einen Totenkopf auf einen Knallkörper drucken.“