Bankerin verklagt Mann nach Lektüre wegen “langweiliger Haltung“ beim Sex

London. Millionen Paare in aller Welt verdanken "Shades of Grey" eine Auffrischung ihres Liebeslebens. Doch die mehr als 60 Millionen Mal - und das sogar schneller als "Harry Potter" - verkaufte Erotiktrilogie aus England kann auch weniger erfreuliche Folgen zeitigen. Im Heimatland der Autorin E. L. James - bürgerlich: Erika Leonard, 49 - hat das Sadomaso-Werk zu einer ersten Scheidungsklage geführt.

Klägerin ist eine Bankerin, 41, mit mehr als 500.000 Euro Jahresverdienst, die sich schon länger über ihres Gatten "langweilige Haltung" in Sachen Sex - so Anwältin Amanda McAlister - erregt hatte. Wenige Tage nach dem Erscheinen kaufte sie den ersten Band, "Geheimes Verlangen", und begann, die heiße Geschichte von der unerfahrenen Literaturstudentin Anastasia Steele und dem selbstbewussten Milliardär Christian Grey zu verschlingen. Angeregt durch die Lektüre, berichtet die Familienrechtsjuristin von der Londoner Kanzlei Russell Jones & Walker, "wollte die Frau ihr Liebesleben aufpeppen.

Eine schnelle Scheidung ist nach englischem Recht durchaus möglich

Sie fand, der gemeinsame Sex sei in einen Trott geraten. Er vergaß jeden Valentinstag und machte ihr nie Komplimente zu ihrem Aussehen. Sie versuchte es mit Reizwäsche und forderte ihn auf: ,Komm, lass uns mehr Schwung reinbringen!' Doch er zeigte null Reaktion. Da sagte sie ihm, sie habe die Nase voll. Er explodierte, als er herausfand, was sie gerade las, und tobte los: ,Dieses verdammte Buch ist an allem schuld!.'" Woraufhin sie ihr "geheimes Verlangen" publik machte, indem sie zu Gericht ging. Das Scheidungsbegehren begründete sie mit seinem "unzumutbaren Verhalten". Da sich ihr Mann schuldig bekennt, ist nach englischem Recht eine Schnellscheidung ohne mehrjährige vorherige Trennung und ohne detaillierte Verhandlung möglich.

Die Universal Studios haben sich übrigens schon längst die Filmrechte für den Bestseller gesichert - für fünf Millionen Dollar.