Mord: Bei einer Verurteilung wegen Mordes muss mindestens ein Mordmerkmal erfüllt sein - etwa besondere Grausamkeit, Mordlust, Heimtücke, Habgier, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder Verdeckung einer Straftat. Dann wird lebenslange Haft als höchste Strafe in Deutschland verhängt. Sie kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Besondere Schwere der Schuld: Der Verurteilte kann auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Sie kann vorliegen, wenn es mehrere Opfer gibt oder die Tat sehr verwerflich ist. Zu der Bewertung können auch Umstände wie besondere Brutalität, grausame und qualvolle Behandlung eines Opfers oder Intensität seines Leidens führen.