Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg hat einen Lokführer des tödlichen Zugunglücks von Hordorf in Sachsen-Anhalt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vor- und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht, hieß es zur Begründung. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt. Das Gericht sprach den aus Niedersachsen stammenden Lokführer, 41, der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig. Für ihn spreche, dass er Reue gezeigt habe und dass es auf der Strecke schon mehrfach zu Beinahe-Zusammenstößen gekommen sei.