Karlsruhe. Das Landgericht Karlsruhe hat der Klägerin im Schadenersatzprozess wegen minderwertiger Brustimplantate des französischen Herstellers PIP einen Dämpfer versetzt. Der Vorsitzende Richter äußerte gestern zum Prozessauftakt Zweifel, ob die geltend gemachten Ansprüche in Betracht kämen.

Die Klägerin, die erste von rund 5000 betroffenen Frauen in Deutschland, fordert Schmerzensgeld von 20 000 bis 30 000 Euro. In dem Zivilverfahren muss sich unter anderen der Chirurg verantworten, der ihr die Implantate 2007 eingesetzt hatte. Er habe die Implantate des Produzenten PIP als besonders sicher dargestellt, heißt es in der Klage. Später stellte sich heraus, dass die inzwischen insolvente Firma für die Kissen minderwertiges Industriesilikon verwendet hatte, das als gesundheitsgefährdend gilt.