Potsdam. Auf ungewöhnliche Weise bietet der Potsdamer Anwalt Mark Eplinius Verkehrssündern eine Art Erste Hilfe. Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat, kann diesen in eine von zwei im Stadtgebiet aufgestellten - markenrechtlich geschützten - Strafzettelboxen werfen. Eplenius prüft die Chancen auf einen Widerspruch. Dabei geht es dem Verkehrsrechtler nicht darum, dass Verkehrssünder ungestraft davonkommen. Vielmehr seien die Fälle nicht immer eindeutig oder die Strafen nicht angemessen. So seien Geschwindigkeitsmessungen oft fehlerhaft, weil die Geräte gar nicht oder falsch geeicht seien.