Frankfurt Am Main. Mehr als zehn Jahre nach dem Mord am Bankierssohn Jakob von Metzler muss sich das Landgericht Frankfurt am Main morgen erneut mit einer Klage des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen befassen. Der jetzt 37-Jährige hatte das Land Hessen wegen einer Folterandrohung im Zuge der Ermittlungen auf Schadenersatz verklagt. Das Land wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Dagegen legte die Landesregierung Berufung ein.