Das Landgericht in Düsseldorf entschied heute, dass der Widerspruch Franjo Pooths im Gerichtsverfahren gegen seinen ehemaligen Leibwächter zurückgewiesen wird.

Düsseldorf. Der 39 Jahre alte Unternehmer Pooth darf bis auf weiteres nicht mehr behaupten, dass der Personenschützer ihn bestohlen habe und in sein Haus eingebrochen sei. Der Mann von Verona Pooth sei den Beweis für seine ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen schuldig geblieben, begründete die Zivilkammer die Entscheidung. Es sei dabei unerheblich, dass er den Leibwächter nicht mit Namen genannt habe.

Die Entscheidung, gegen die Franjo Pooth noch Berufung einlegen kann, ist für seine Frau Verona kein gutes Omen. Der Medienstar hatte sich in einem Interview ähnlich über den Ex-Leibwächter geäußert. Der Bodyguard verlangt von Verona Pooth (40) nun sogar 70 000 Euro wegen Rufschädigung. Er habe nach den verheerenden Aussagen des TV-Stars seinen neuen Arbeitsplatz verloren und keine Aussicht mehr, in seinem Beruf zu arbeiten. Ein Termin für das Verfahren gegen Verona ist noch nicht angesetzt.

Die Pooths hatten angedeutet, dass sie in dem ehemaligen Leibwächter einen der Schuldigen für ihre Misere sehen. Sie hatten ihm vorgeworfen, die Unterlagen an die Presse verkauft zu haben, die die Bestechungsaffäre und das Ermittlungsverfahren gegen Franjo Pooth ausgelöst hatten.

Pooths Anwalt hatte argumentiert, dass sein Mandant den Leibwächter nicht mit Namen genannt habe. Dies sei unerheblich, befand das Gericht. Der 33-Jährige sei für sein persönliches Umfeld sehr wohl identifizierbar gewesen. "Unsere Rechtsauffassung ist voll bestätigt worden. Es war wichtig zu zeigen: Das kann sich auch ein Herr Pooth nicht leisten", sagte der Anwalt des Leibwächters nach dem Düsseldorfer Richterspruch.

Im Zusammenhang mit der Pleite seines Elektrogeräte-Unternehmens Maxfield mit einem Schuldenberg von geschätzten 19 Millionen Euro ist Pooth zudem von zwei Bankhäusern verklagt worden. Bereits in der vergangenen Woche war einen Gerichtssaal weiter über eine Millionenklage der Commerzbank gegen den Mann aus Meerbusch verhandelt worden. In dem Verfahren zeichnet sich nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts ebenfalls eine Niederlage für den Pleite-Unternehmer ab. Das Urteil soll am 28. Oktober verkündet werden.

Im März kommenden Jahres versucht dann die Düsseldorfer Stadtsparkasse, eine Millionensumme von Pooth zu erstreiten. Ein Strafprozess droht dem gebeutelten Unternehmer auch noch: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Bestechung, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.