Luxemburg. Gesundheitsbezogene Angaben sind bei alkoholischen Getränken in der EU verboten. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof gestern ein Urteil gefällt, nachdem Pfälzer Winzer ihren Wein nicht länger als "bekömmlich" bewerben dürfen. Die Genossenschaft Deutsches Weintor wehrte sich dagegen, denn die Bezeichnung beziehe sich nur auf den geringen Säuregehalt der Weine und stelle keinen Gesundheitsbezug her. Die konkrete Entscheidung über den Streit in der Pfalz muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällen.