Der Verband Sozialer Wettbewerb hat gegen eine Werbung für “Muttermilch“ des Babynahrungsherstellers Hipp geklagt.

Ingolstadt. Der Babynahrungshersteller Hipp darf in seiner Werbung für eine Säuglingsnahrung weiterhin den Begriff „Muttermilch“ verwenden. Das Landgericht Ingolstadt wies eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Werbung - "Nach dem Vorbild der Muttermilch“ - am Dienstag zurück. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters, Konrad Kliegl, ist für die Kunden klar erkennbar, dass Hipp das Produkt nicht mit Muttermilch vergleicht. „Es wird keine Gleichwertigkeit behauptet“, sagte er.

Dies werde schon dadurch deutlich, dass Hipp junge Eltern selbst auf die Vorzüge der Muttermilch hinweise. „Muttermilch ist das Beste für Ihr Baby und ein Wunder der Natur“, heißt es auf der Homepage des Unternehmens.

In dem Verband Sozialer Wettbewerb sind nach eigenen Angaben mehr als 300 Unternehmen organisiert, um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. (dpa)