Die beiden jungen Männer hatten im November ihren Zuhälter umgebracht. Das Berliner Landgericht verurteilte sie zu hohen Jugendstrafen.

Berlin. Wegen Mordes an ihrem Zuhälter sind zwei Callboys in Berlin zu siebeneinhalb und acht Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter von 19 und 20 Jahren hatten vor dem Berliner Landgericht gestanden, den angetrunkenen Mann in der Nacht zum 2. November 2011 in dessen Wohnung in Berlin-Tempelhof umgebracht zu haben. Mit Wertsachen des 37-Jährigen waren sie anschließend ins Ausland geflohen.

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Die Verurteilten hatten behauptet, die Tat sei für sie der einzige Ausweg gewesen, aus den Fängen des Zuhälters zu entkommen. Sie hätten den Mann als „Tyrannen“ empfunden, hatten sie vor Gericht ausgesagt. Nach Überzeugung des Gerichts war es kein „Tyrannenmord“. Beide seien freiwillig nach Berlin gekommen, um dort als Strichjungen Geld zu verdienen, argumentierte Richter Helmut Schweckendieck. Sie wussten, was auf sie zukommt, und sie waren nicht gezwungen, zu bleiben.

Dem angetrunkenen Zuhälter hatten die jungen Männer Sexspiele vorgetäuscht. Dann fesselten und umwickelten sie den zunächst völlig arglosen Mann wie eine Mumie. Schließlich drückte der 20-Jährige etwa zehn Minuten lang ein Kissen auf den Kopf des 37-Jährigen, bis dieser sich nicht mehr rührte.

Der Zuhälter sei zwar ein übler Zeitgenosse gewesen, und er habe die beiden wirtschaftlich und sexuell ausgebeutet, so Schweckendieck. Die Tötung des Mannes sei für die Callboys die Möglichkeit gewesen, alle Probleme auf einen Schlag loszuwerden.

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Der 19-Jährige war nach eigenen Angaben nach Berlin gekommen, um Geld für ein Leben als Musiker in den USA zu finanzieren. Nach der Tat war er nach New York geflohen. Ein deutscher Moderator, der ihn wenige Tage zuvor als Callboy gebucht hatte, überredete ihn zur Rückkehr nach Berlin. Von der Tat hatte der Journalist eigenen Angaben nach nicht vom Angeklagten, sondern von der Polizei erfahren. Inzwischen sind beide verlobt. (dpa)