Der mutmaßliche Mörder von Michelle hat vor dem Landgericht Leipzig gestanden, sein Opfer vergewaltigt und getötet zu haben.

Leipzig. Daniel V., der mutmaßliche Mörder der achtjährigen Michelle aus Leipzig, hat vor Gericht ein zweites Geständnis abgelegt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlas der Anwalt des 19-Jährigen eine Erklärung, in der er sämtliche Anklagepunkte bestätigte. V., der in der Nachbarschaft der Achtjährigen wohnte, bestritt nach Angaben eines Gerichtssprechers allerdings, dass er von Anfang die Absicht gehabt habe, Michelle zu töten. Er hatte das Kind in seine Wohnung gelockt, um es sexuell zu missbrauchen. Danach erwürgte der damals 18-Jährige das Mädchen und warf es in einen Ententeich. V. muss sich nun wegen Mord, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Der junge Mann, der eine stämmige Figur und kurze braune Haare hat und eine Brille trägt, bat gleich zu Beginn des Prozesses im Landgericht Leipzig die Angehörigen um Verzeihung. „Als erstes möchte ich mich entschuldigen bei der Familie von Michelle, weil ich ihnen so einen großen Schmerz zugefügt habe.“ Zudem täte es ihm leid, dass er nicht die Kraft habe aufbringen können, sich früher zu stellen. Einen Brief, den ihnen der Angeklagte schon vor Monaten geschrieben hat, schickten die Eltern ungeöffnet zurück. Auch bei den Leipzigern entschuldigte V. sich dafür, dass er monatelang für Angst gesorgt habe. Michelles Eltern nehmen als Nebenkläger an der Verhandlung teil, wollen aber nicht persönlich erscheinen. Nach Angaben ihrer Anwältin Alexandra Tust fordern sie die Höchststrafe.

Laut Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller hatte der 19-Jährige die Tat von langer Hand geplant. Er kannte Michelle aus der Nachbarschaft und lauerte ihr vor fast genau einem Jahr, am 18. August 2008, auf dem Weg vom Hort nach Hause auf. „Das Kind kannte den Angeklagten und folgte ihm arglos in die Wohnung“, sagte Müller. Laut Anklage versuchte Michelle zu fliehen, nachdem sie bemerkt hatte, dass der Jugendliche sie mit Klebeband knebeln wollte. Der Täter riss Michelle zurück in die Küche, würgte und schlug das sich wehrende und strampelnde Mädchen und flößte ihm Alkohol ein. Später wurden 0,8 Promille festgestellt. Dann nahm der damals 18-Jährige „verschiedene geschlechtliche Handlungen“ an dem Mädchen vor, so die Umschreibung der Sexualverbrechen vor Gericht. Zur Verdeckung der Straftaten habe er Michelle erwürgt, sagte Müller. Die Leiche habe er für zwei Tage in einer Abstellkammer abgelegt. Am 21. August warf er sie in den Teich im Stötteritzer Wäldchen, wo sie am Mittag desselben Tages von einem Spaziergänger gefunden wurde.

Ein Rechtsmediziner sagte vor Gericht, die Leiche habe Würgemale am Hals gehabt; der Tod sei durch Ersticken eingetreten. Am Körper des Mädchens seien blaue Flecken und Verletzungen an Armen und Beinen gewesen, die aber auch möglicherweise nicht vom Täter stammten. Nach Angaben des Verteidigers Malte Heise stellten die Ermittler kein DNA-Material des Angeklagten an der Leiche fest.

Malte Heise, der Verteidiger des Angeklagten, bezeichnete den 19-Jährigen als zurückgebliebenen Teenager, der unreif sei und bemuttert werden müsse. Der 19-Jährige müsse Hilfe erfahren und dürfe nicht verdammt werden. Heise will beantragen, den nicht vorbestraften Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Demnach läge die Höchststrafe bei zehn Jahren Haft, bei Erwachsenen steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für die Hauptverhandlung sind insgesamt vier Termine angesetzt; demnach fällt das Urteil am 2. Oktober.