Die Gewinnsumme leuchtet auf: 43 Millionen Euro. Ein 27-Jähriger wähnt sich im Besitz des Geldes. Aber: die Spielbank verweist auf Softwarefehler.

Feldkirch/Bregenz. Als der Spielautomat im Casino Bregenz die Gewinnsumme vom 43 Millionen Euro anzeigt, können Behar Merlaku und seine Frau ihr Glück kaum fassen: „Wir haben uns natürlich riesig gefreut“, erinnert sich der 27-jährige Bodenleger aus der Schweiz an den aufregenden Moment in den frühen Morgenstunden des 26. März 2010. Doch ein Casino-Mitarbeiter beendet den Freudentaumel des Ehepaares abrupt. Es handle sich um einen Softwarefehler. Millionengewinn? Fehlanzeige.

Merlaku hält das zunächst für einen schlechten Scherz. Als er merkt, dass es dem Casino-Mitarbeiter ernst damit ist, ruft er die Polizei. „Doch die Polizisten haben nur mit den Casino-Leuten geredet. Aber ich bin doch das Opfer“, klagt Merlaku. Mit seinem Handy filmt er den Spielautomaten, die Anzeige, die den sagenhaften Jackpot verkündet und auch die Mitarbeiter, die sich am Automaten zu schaffen machen, wie das Video belegt.

Automaten-Anzeige mit dem Handy gefilmt

„Ohne dieses Handy-Video hätten wir jetzt ganz schlechte Karten“, sagt Thomas Kerle. Der Rechtsanwalt aus Innsbruck vertritt Merlaku vor Gericht und hat für das Vorgehen des Casinos überhaupt kein Verständnis. Auch nicht für dessen Argumentation, die der Anwalt so zusammenfasst: Das Aufleuchten des Jackpots sei ein Softwarefehler, am betreffenden Automaten sei die maximale Gewinnsumme auf 4.500 Euro begrenzt, was auch aus den Geschäftsbedingungen hervorgehe. Tatsächlich finden sich laut Anwalt Kerle rechtliche Hinweise am Spielgerät, „allerdings auf Englisch“. Aus seiner Sicht sind diese daher gar nicht relevant, denn in Österreich gilt die Amtssprache Deutsch.

Das Casino selbst, vertreten durch die Casinos Austria AG in Wien, lehnt eine Stellungnahme mit dem Hinweis auf das laufendes Verfahren ab. Und so streitet Kerle für seinen Mandanten um fünf Millionen Euro vor dem Landgericht Feldkirch. Die vollen 43 Millionen will Merlaku nicht verlangen, da ihn das finanziell ruinieren könnte, wie sein Anwalt sagt. In Österreich müssen Gerichtskosten vorausbezahlt werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert. „Bei Klage auf 43 Millionen Euro wäre das eine halbe Million Gerichtskosten vorab“, rechnet Kerle vor. Bei einer Streitsumme in Höhe von fünf Millionen liegt die Vorauszahlung bei knapp 63.000 Euro.

Casino bot 500.000 Euro Entschädigung

Die staatliche Gesellschaft Casinos Austria AG, die das Casino Bregenz betreibt, hat bislang 500.000 Euro Entschädigung angeboten. „Das sind 1,16 Prozent vom tatsächlichen Jackpot“, sagt Thomas Kerle. „Und gerade einmal zehn Prozent von der Summe, die wir fordern.“ Das sei eindeutig zu wenig, auch wenn der Anwalt betont, dass sein Mandant durchaus offen sei für „vernünftige Angebote“. Doch allein das Einlenken des Casinos steigere die Zuversicht beträchtlich, den Prozess vor Gericht gewinnen zu können.

Am Freitag (6. Juli, 11 Uhr) will das Landgericht Feldkirch den Kläger, seine Frau und drei Casino-Mitarbeiter als Zeugen vernehmen. Außerdem soll ein unabhängiger Gutachter aus dem Ausland beurteilen, inwiefern ein Software-Fehler als Ursache für die Jackpot-Fehlanzeige plausibel ist. „Wie sich das nach der langen Zeit noch analysieren lässt, weiß ich nicht. Der Automat ist nach dem Vorfall vom System getrennt worden und das Casino hat ihn angeblich eingelagert“, sagt Rechtsanwalt Kerle.