NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnt vor den nicht einschätzbaren Risiken der E-Zigaretten.

Düsseldorf. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnt vor den nicht einschätzbaren Risiken der E-Zigaretten: Nikotinhaltige E-Zigaretten sind gesundheitlich riskant und ihr Verkauf verboten, so die Grünen-Politikerin. Ausdrücklich warnte sie vor dem Kauf der elektronischen Zigaretten. „Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“, sagte Steffens in Düsseldorf. Die bisher erhältlichen Flüssigsubstanzen, die sogenannten Liquids, enthielten so hohe Mengen an Nikotin, dass sie als Arzneimittel einzustufen seien – und damit unter die strengen Zulassungsauflagen des Arzneimittelgesetzes fielen.

Bei den immer stärker nachgefragten E-Zigaretten verdampfen Liquids mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und werden inhaliert. Die Geräte und Flüssigmischungen werden vor allem im Internet, aber auch in speziellen „E-Shops“ angeboten. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass E-Zigaretten ungefährlich seien, betonte Steffens. Die nächste Konferenz der Gesundheitsminister werde sich mit dem Thema befassen, die EU-Kommission plane eine Überprüfung der gesundheitlichen Folgen. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hieß es, bei der Beurteilung der E-Zigaretten gebe es derzeit keine Grundsatzentscheidung.

Dem BfArM, das für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig ist, liegen mehrere Anträge von Landesbehörden vor, in denen es um die Überprüfung einzelner E-Zigaretten-Produkten geht. In einem ersten Fall sei eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden, sagte BfArM-Sprecher Maik Pommer. Dieses Produkt sei in Deutschland aber bisher nicht in den Verkehr gebracht worden. Jedes Liquid müsse im Einzelfall geprüft werden.

Pommer erklärte: „Bei der E-Zigarette wird Nikotin verdampft – und Nikotin wirkt pharmakologisch. Da liegt zunächst die Vermutung nahe, dass es sich um ein Arzneimittel handelt. Aber um das zu ermitteln, bedarf es immer einer sorgfältigen Einzelfallentscheidung.“ Zu den Prüfkriterien gehört, wie hoch der Nikotinanteil ist oder welche Substanzen noch inhaliert werden.

Die Techniker Krankenkasse (TK) forderte Warnhinweise für die flüssigen Nikotinkonzentrate. „Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen“, sagte eine Sprecherin des NRW-Verbands. Gerade Jugendliche könnten sonst zum Rauchen verführt werden. Es handele sich ganz klar nicht um ein „gesundes“ Rauchen, wie gerne gerade in Richtung aufhörwilliger Raucher suggeriert werde. „Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel“, betonte die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial-und Präventivmedizin an der Universität Genf.