Augsburg. Zum Auftakt des Schadenersatzprozesses um den teuersten Teppich der Welt hat die Zivilkammer des Landgerichts Augsburg gestern einen Vergleich vorgeschlagen. Die einstige Besitzerin hätte insgesamt 100 000 Euro vom beklagten Augsburger Auktionator erhalten sollen. Dessen Anwalt lehnte den Vorschlag jedoch ab, weil sein Mandant dann Konkurs anmelden müsste. Die Klägerin aus dem Raum Starnberg wirft dem Auktionator vor, den Wert des Perserteppichs aus dem 17. Jahrhundert nicht erkannt zu haben. Der Mann hatte das Erbstück auf 900 Euro taxiert. Auf Umwegen landete der Teppich später beim Auktionshaus Christie's in London, dessen Experten den Wert auf mehrere Hunderttausend Pfund schätzten.

Bei der Versteigerung erzielte der 3,39 mal 1,53 Meter große Vasenteppich, gefertigt in der persischen Provinz Kerman, schließlich die Rekordsumme von 7,2 Millionen Euro.