Ein deutscher Auktionator hatte den Teppich aus dem 17. Jahrhundert auf 900 Euro geschätzt. In London wurde er aber für 7,2 Millionen Euro versteigert.

Augsburg. Im Prozess um den angeblich teuersten Teppich der Welt ist am Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg eine gütlicheEinigung gescheitert. Weder die Klägerin noch der beklagte Augsburger Auktionator wollten einem Vorschlag des Gerichts zustimmen, wonach die ältere Dame aus dem Raum Starnberg zusammen mit dem Versteigerungserlös eine Summe von insgesamt 100.000 Euro für den wertvollen Teppich erhalten hätte. Das Auktionshaus wäre nach der Zahlung des Betrages bankrott, sagte der Anwalt des Auktionators, Peter Raue.

Die Klägerin hatte den geerbten Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert dem Augsburger Auktionator zur Versteigerung überlassen - dieser schätzte ihn auf 900 Euro. Bei der Auktion in der Fuggerstadt brachte er dann 19 700 Euro ein. Über Umwege gelangte der sogenannte Vasenteppich, der sich durch ein spezielles Muster auszeichnet, anschließend zum renommierten Auktionshaus Christie's in London und wurde im Frühjahr 2010 für die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Die ehemalige Besitzerin sah sich deshalb um eine hohe Summe gebracht und verklagte das Augsburger Auktionshaus Rehm auf Schadensersatz.

Vor Gericht schilderten die Klägerin und der Auktionator die Vorgänge vor der Auktion sehr unterschiedlich. Die ältere Dame berichtete davon, dass der Experte verschiedene Stücke, die sie ihm für die Versteigerung geben wollte, „im Sekundentakt“ angeschaut und bewertet hätte. „Das war eine Verramschung, das gibt es gar nicht“, sagte sie. Die Tochter der Klägerin berichtete davon, dass der Auktionator den Rekordteppich als „unscheinbar“ bezeichnet und bemängelt habe, dass er „eh schon kaputt“ war.

Der Inhaber des Auktionshauses widersprach dieser Darstellung. Er habe den Perserteppich bei der Besichtigung als „sehr, sehr gutes Stück“ gelobt. Er betonte aber auch, dass er als Universalversteigerer kein Experte für Teppiche sei. „Wir sind kein Teppichspezialhaus. Das läuft bei uns mit“, sagte er.

Im Fall des Perserteppichs habe er deswegen mehrere Experten hinzugezogen. Da sie aber die exakte Herkunft des Teppichs nicht bestimmen konnten, habe er ihn schlicht als „Persische Galerie“ in den Auktionskatalog aufgenommen und zur Versteigerung angeboten. Ein Urteil wurde am Mittwoch nicht mehr erwartet, es soll erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.