Karlsruhe. Eine Spielbank muss die Schulden eines Spielsüchtigen bezahlen, wenn sie die Spielsperre vorzeitig und ohne inhaltliche Überprüfung aufhebt. Dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof jetzt veröffentlicht. Das Kasino Baden-Baden muss nun 247 000 Euro Spielschulden übernehmen, weil es die Sperre eines Süchtigen voreilig aufgehoben hatte. Dieser ging daraufhin zum Roulette-Tisch und häufte innerhalb von 18 Monaten diese gewaltige Summe an.