Köln. Hartz-IV-Bezieher oder überschuldete Menschen dürfen nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen werden. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom Freitag hervor. Die Richter widersprachen damit einem Urteil des Landgerichts Köln. Laut Glücksspielstaatsvertrag dürften Spieler nicht über ihre Verhältnisse wetten, erläuterte eine OLG-Sprecherin. Inwieweit das der Fall sei, müsse jeweils überprüft werden. Ohne eine solche Überprüfung dürfe niemand mit einem Wettverbot belegt werden (AZ: OLG Köln 6 U 80/11).