München. Ein geschmackloser Sketch bei einer Hotelaufführung kann ein Reisemangel sein und einen Anspruch auf Entschädigung des Urlaubers nach sich ziehen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 281 C 28813/09). Im konkreten Fall hatten Animateure in Ägypten zwei Tage vor der Abreise des Klägers bei einem Sketch zum Thema Grüße verschiedener Völker den linken Arm gehoben, laut "Heil" gerufen und waren im Stechschritt aufeinander zumarschiert. Der Kläger argumentierte, er habe das Gefühl bekommen, als Deutscher nicht willkommen zu sein. Dies habe seine Reise beeinträchtigt.