Bonn. Öffentliche Partyeinladungen über soziale Netzwerke sind in Mode. Doch die Gefahr, dass dabei durch Randalierer Schäden entstehen, ist groß. "Entwickelt sich eine Social-Media-Party zu einer 'Hausabrissparty', wird keine Hausratversicherung die mutwillig entstandenen Schäden ersetzen", sagt Volker Samel, Sachversicherungsexperte der Zürich-Versicherung. Gefährlich sei auch die "Was machst du gerade?"-Funktion: "Wer öffentlich seinen Urlaub ankündigt, liefert Einbrechern quasi eine Einladung und kann wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz verlieren."