Der Ehefrau zufolge soll der Mann früher gedroht haben, sie und den gemeinsamen Sohn umzubringen. Offenbar war das Jugendamt informiert.

Bonn. Nach der blutigen Familientragödie von Hennef, bei der ein Vater mit Kettensägen zunächst seinen dreijährigen Sohn und dann sich selbst getötet hatte, prüft die Staatsanwaltschaft weiter mögliche Versäumnisse von Jugendamts-Mitarbeitern. Im Zuge der intensiven Ermittlungen seien auch weitere Vernehmungen geplant, sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Freitag. Hintergrund ist demnach der Anfangsverdacht, dass Mitarbeiter der Jugendamtes über angebliche Drohungen des Vaters im Vorfeld der Bluttat informiert gewesen sein könnten.

Die Leichen des 24-jährigen Vaters und des Kleinkindes waren am Mittwoch in einem Auto entdeckt worden, das im Krabachtal zwischen Hennef und Eitorf (Rhein-Sieg-Kreis) abgestellt war. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Vater die Bluttat mit zwei Kettensägen begangen, die sich im Kofferraum des Wagens befanden. Zunächst enthauptete er demnach mit einer der Sägen seinen dreijährigen Sohn, anschließend tötete sich der Mann mit der zweiten Kettensäge selbst.

Hintergrund der entsetzlichen Tat könnte ein Sorgerechtsstreit sein. Der im rheinland-pfälzischen Linz lebende Vater hatte das Kind am Dienstag zu einem Kurzbesuch bei seiner getrennt lebenden Ehefrau abgeholt, die im Rhein-Sieg-Kreis wohnt. Nachdem der Vater das Kind nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht hatte, informierte die 24-jährige Frau die Polizei. Der Ehefrau zufolge soll der Mann vor rund zwei Wochen gedroht haben, sie und den gemeinsamen Sohn umzubringen. Nach Aussage der Mutter hatte sie auch das Jugendamt von der ausgestoßenen Drohung informiert. In einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom Freitag hieß es, die zuständigen Mitarbeiter des Kreisjugendamtes hätten bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass sie von einer Bedrohung durch den Vater keine Kenntnis hatten.

Das Kreisjugendamt hat auf Bitten des Landrates auf Grundlage der vorliegenden Akten einen Bericht über den Umgang des Amts mit der Familie zusammengestellt. Danach war die Behörde im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe beteiligt. Diese umfasste Unterstützung bei der Haushaltsführung und Erziehung, bei Amtsgängen und bei der Gestaltung der Alltagsstruktur. Die Umgangskontakte hätten die Eltern eigenverantwortlich und einvernehmlich geregelt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag die Akten im Jugendamt sichergestellt.