Anschließend beging der 24 Jahre alte Mann Selbstmord. Eine Joggerin entdeckte die beiden Leichen in einem Auto im Krabachtal.

Bonn. Der 24-jährige Mann, der am Mittwoch tot in einem Waldstück bei Hennef bei Bonn aufgefunden worden ist, hat vor seinem Selbstmord auch seinen dreijährigen Sohn getötet. Mit einer Kettensäge soll der Mann aus Linz (Rheinland-Pfalz) den Jungen enthauptet haben. Danach versuchte er offensichtlich, sich ebenfalls den Kopf abzutrennen. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Bonn bekannt. Hintergrund der Tat ist offenbar ein Sorgerechtsstreit. Eine Joggerin hatte das Auto mit den zwei leblosen Insassen am Mittwoch im Hennefer Krabachtal entdeckt und die Polizei alarmiert.

Der Mann lebte in Scheidung von der 24 Jahre alten Mutter des Kindes. Am 22. März hatte er seinen Sohn bei ihr wie vereinbart abgeholt, um mit ihm Eis essen zu gehen. Allerdings kehrten beide nicht wie ausgemacht am Abend zurück.

Am Fundort der Leichen habe sich den Rettungskräften und der Polizei ein „fürchterliches Bild“ geboten, sagte der Leiter der Mordkommission, Georg Jahn. Aus Pietätsgründen habe man darauf verzichtet, die Leichen noch am Tatort genauer zu untersuchen.

Hintergrund der Tat sind nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender, wohl Sorgerechtsstreitigkeiten. Die Mutter des Kindes hatte am Mittwoch bei der Polizei eine Vermisstenanzeige aufgegeben und dort auch von Drohungen ihres Mann berichtet, dass dieser sich und das Kind umbringen wolle. Laut Jahn soll es bereits einen früheren „Vorfall“ in der Familie gegeben haben, den man jedoch „nicht als häusliche Gewalt bezeichnen kann“.

Laut Faßbender könnte das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises, das die Eltern seit Oktober 2010 beim Umgangs- und Sorgerecht unterstützt, von den Drohungen gewusst haben. Am Donnerstagmorgen stellte die Staatsanwaltschaft deshalb bei einer Durchsuchung im Jugendamt die Akten zum Fall des Jungen sicher und befragte zwei zuständige Mitarbeiter. Sollte sich der Verdacht gegen sie bestätigen, droht ihnen laut Faßbender ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.