Düsseldorf. Eine Frau mit Migrationshintergrund war mit "Sehr geehrter Herr" angeschrieben worden. Die Klägerin glaubte, der Arbeitgeber habe ihre Bewerbung wegen ihres ausländischen Namens aussortiert. Eine falsche Anrede im Ablehnungsschreiben muss jedoch keine Diskriminierung sein, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az. 14 Ca 908/11).