Tokio. Eine Gruppe Japaner hat Klage gegen das 113 Jahre alte Namensrecht des Landes eingereicht. Es sieht vor, dass Ehepaare sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden müssen. Der Tradition folgend ist dies meist der des Mannes. Die Kläger machen geltend, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt, da das Gleichheitsgebot verletzt werde.

Die fünf Kläger - vier Frauen und der Lebensgefährte einer von ihnen - fordern sechs Millionen Yen (54 000 Euro) Entschädigung. Japan ist von den acht wichtigsten Industrienationen das einzige Land, in dem Eheleute denselben Namen tragen müssen. Selbst China und Südkorea gestatten Ehefrauen einen eigenen Nachnamen.