München. Im Urheberrechtsstreit um den "Tatort"-Vorspann ist die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, 75, vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage auf Nachvergütung gescheitert. "Das Publikum schaut sich den Kriminalfilm nicht an, weil es den Vorspann sehen will", stellte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein klar. Die Klägerin hatte 1969 für ihren Trailer eine einmalige Vergütung von 2500 D-Mark bekommen.