Saarbrücken. Eine Feier ist kein Grund, dass ein Vater sein Kind an dessen Geburtstag nicht sehen darf. Das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts verpflichtet beide Elternteile, nach der Trennung gerichtlich vereinbarte Regelungen ohne Streit einzuhalten (Az.: 6 WF 118/10).