2008 hat die britische Presse pikante Fotos aus Mosleys Privatleben veröffentlicht. Dieser fordert von der Regierung besseren Schutz der Privatsphäre.

Straßburg. In der Affäre um veröffentlichte Sex-Videos will Ex-Formel 1-Boss Max Mosley (70) eine Verschärfung des britischen Presserechts erreichen. Bei einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verlangte Mosleys Anwalt am Dienstag in Straßburg einen größeren Schutz der Privatsphäre. Britische Medien sollten dazu verpflichtet werden, vor der Veröffentlichung skandalträchtiger Geschichten die Betroffenen zu informieren - damit diese reagieren und mit einer einstweiligen Verfügung eine Veröffentlichung verhindern können. Im britischen Recht gäbe es keine derartige Verpflichtung für die Medien, ebensowenig wie in Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden, sagte Anwalt Dominic Crossley.

Über die pikanten Fotos in der Boulevardzeitung „News of the World“ im März 2008 wurde Mosley von Bekannten informiert, am Tag ihrer Veröffentlichung. Mosleys Anwalt verwies darauf, dass die Medien in den meisten Fällen die Betroffenen durchaus vorher freiwillig informierten - doch dies dürfe man nicht den Medien selbst überlassen, sondern das sei Sache eines Richters.

Die Londoner Regierung wies diese Forderung zurück. Das britische Recht sehe für derartige Fälle Schmerzensgeldzahlungen vor, dies sei ausreichend und erfordere keine neuen Gesetze, sagte der Regierungsvertreter James Eadie. Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet. Mosley beruft sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention über den Schutz des Privatlebens und Artikel 13 über eine wirksame Beschwerdemöglichkeit.

Wegen der Skandalfotos und Videos hatte ein Gericht in Großbritannien die „News of the World“ 2008 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 60.000 britischen Pfund (etwa 72.000 Euro) verurteilt. Mosley betrachtete dies als nicht ausreichend. Er warf der britischen Regierung vor, seine Privatsphäre nicht wiederhergestellt und nicht ausreichend geschützt zu haben. „Wenn einmal in Ihre Privatspähre eingebrochen wurde, dann ist ihr Leben zerstört“, sagte Mosley.

Sollte Mosley Erfolg vor Gericht haben, könnte dies auch Folgen für das Medienrecht in anderen Ländern Europas haben. Mosley zeigte sich am Dienstag zufrieden über den Verlauf der Anhörung. Die Richter „haben die Angelegenheit sehr ernst genommen. Ihre Fragen zeigten, dass sie die Problematik sehr gut verstanden haben“. Für ihn stand die Argumentation der britischen Regierung „auf schwachen Füßen“. Über ein Ergebnis wollte er nicht spekulieren. „Die Richter entscheiden. Man weiß vorher nie, was dabei herauskommt“, so der frühere Präsident des Internationalen Automobilverbandes.