David K. hat ein Kind ermordet. Er wird auch mit einem Mord in Hamburg in Verbindung gebracht. Bekannte beschreiben ihn dennoch als nett.

Düsseldorf. Ein mutmaßlicher Serienkiller steht seit Dienstag in Düsseldorf vor Gericht. Der verurteilte Kindermörder soll im Juli 2010 in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt einer 52-jährigen Frau zunächst den Schädel zertrümmert und sie dann mit 38 Messerstichen umgebracht haben. Auch wegen zwei Morden in Berlin und Hamburg wird gegen ihn ermittelt. Beim Prozessauftakt am Landgericht würdigt der 37-Jährige die Richter stundenlang keines Blickes und spricht kein Wort. Sein Pflichtverteidiger berichtet, der Angeklagte spreche nicht einmal mit ihm.

Mit Unschuldsmiene sitzt der Mann auf der Anklagebank und mustert die Zuschauer oder starrt auf den Boden. Das Haupthaar ist etwas schütter, eine unauffällige Erscheinung. Nur die vier Wachtmeister um ihn herum deuten daraufhin, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte.

Als "lieben Mann“ beschreibt ihn eine 25-jährige Zeugin. Eine andere Zeugin, die den 37-Jährigen weit besser kennt, hat ihm trotz des Kindermords lange die Treue gehalten: Die erste Freundin und große Liebe des Angeklagten hat ihn nie aggressiv erlebt. Warum er sich trotz fester Beziehung mit ihr 1991 an der Siebenjährigen vergangen und sie ermordet hat, habe er ihr nie erklärt. Der Sex mit ihm sei ganz normal gewesen.

Der Mann zieht ihretwegen 2009 von Berlin nach Düsseldorf. In Berlin wird ein Bekannter von ihm ermordet, die Leiche bleibt verschwunden. Der Tatort ist "klinisch gereinigt“. Dennoch muss der Mord sehr blutig gewesen sein, finden die Ermittler heraus. Im Juli 2010 wird im Umfeld des Hartz-IV-Empfängers wieder ein Mensch umgebracht. Nach dem blutigen Tod der geistig behinderten 52-Jährigen gerät er erneut unter Verdacht. Die Ermittler finden in der Wohnung der Frau seine Fingerabdrücke und seine DNA-Spuren an Geschirr. 38 Messerstiche und mehrere Schädelfrakturen zählen die Gerichtsmediziner. Diesmal reicht es für eine Anklage wegen Totschlags.

Im Internet habe der Angeklagte - angeblich für jemand anderen - eine Sammlung mit blutrünstigen Darstellungen eingerichtet, sagt Staatsanwalt Christoph Kumpa. Möglicherweise sei er „geil auf Blut“, aber das sei eine Spekulation. Die Staatsanwaltschaft hat die Sicherungsverwahrung beantragt.