Luxemburg. Deutsche, Belgier und andere EU-Bürger bleiben vom Haschisch- und Marihuana-Verkauf in den sogenannten Coffeeshops der niederländischen Stadt Maastricht künftig ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied gestern in Luxemburg, ein entsprechendes Ausländerverbot der Stadtverwaltung verstoße nicht gegen das Europarecht.

Die Zutrittsbeschränkung sei keine verbotene Diskriminierung von EU-Bürgern, sondern "durch das Ziel der Bekämpfung des Drogentourismus gerechtfertigt". Die Verwaltung der Stadt Maastricht, die im deutsch-belgisch-niederländischen Dreiländereck liegt, hatte das 2005 erlassene Verbot mit erheblichen Problemen des "Drogentourismus" begründet. Täglich zögen die 14 Coffeeshops rund 10 000 Menschen an, jährlich etwa 3,9 Millionen. Davon kämen 70 Prozent aus dem benachbarten Ausland. Dies habe zu deutlich mehr Kriminalität geführt.

Die neue Regierung in Den Haag will den Drogentourismus ohnehin unterbinden. Das gilt auch für Amsterdam. Laut Koalitionsvertrag sollen alle Coffeeshops - noch sind es landesweit rund 670 - gezwungen werden, sich in geschlossene Klubs umzuwandeln. Mitglieder dürfen nur "volljährige Einwohner der Niederlande" sein.