Gericht: Es war Mordversuch. Hohe Strafen auch für Mitangeklagte

München. Drei Schüler aus der Schweiz sind eineinhalb Jahre nach einem Gewaltexzess in München von der Jugendkammer des Landgerichts zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte Mike B., 18, muss wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von sieben Jahren verbüßen. Benjamin D., 18, kommt für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Der dritte Angeklagte, Ivan Z., bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Damit blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte für Mike B. neun Jahre, für Benjamin D. sieben und für Ivan Z. sechs Jahre Haft verlangt. Die Verteidiger hatten hingegen für sehr viel niedrigere Strafen plädiert.

Die Jugendlichen aus Küsnacht hatten Ende Juni 2009 bei einer Klassenfahrt in einem Park mit anderen Klassenkameraden gefeiert, getrunken und Haschisch geraucht, als die Stimmung plötzlich kippte. Zuerst schlugen die damals 16-Jährigen drei Männer in dem Park zusammen, dann zogen sie weiter. Wenige Minuten später überfielen sie einen Geschäftsmann, zerschmetterten sein Gesicht und verletzten ihn lebensgefährlich. Der Familienvater aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen musste zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen und leidet bis heute an den Folgen des Exzesses. Am Ende verprügelte das Trio noch einen Studenten. Die Angeklagten entschuldigten sich während des Prozesses.

In der Schweiz wäre die Strafe milder ausgefallen

Wo die jungen Männer ihre Strafe verbüßen müssen, ist noch unklar. Möglicherweise werden sie an die Schweiz ausgeliefert und dürfen ihre Reststrafe dort verbüßen. In ihrem Heimatland hätten sie übrigens eine sehr viel mildere Strafe bekommen. Während in Deutschland das Jugendstrafrecht bei Mord bis zu zehn Jahre Haft vorsieht, sind es in der Schweiz vier Jahre. Dort setzt man vor allem auf den Erziehungsgedanken und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft.