Bern. Der frühere Tennisstar Boris Becker, 42, muss nach dem Urteil eines Schweizer Gerichts 1460 Euro an einen Geistlichen zahlen. Der dreimalige Wimbledonsieger streitet mit dem Pfarrer um das Honorar für die Trauung mit seiner zweiten Ehefrau Lilly im Juni 2009 in St. Moritz. Zusätzlich muss Becker die Gerichtskosten von 1660 Euro übernehmen. Laut Becker habe der Pfarrer die Hochzeitskosten auf 1290 bis 1545 Euro veranschlagt, dann aber 7065 Euro in Rechnung gestellt, die Becker nicht zahlte. Bisher konnten sich beide nicht einigen.