Eltern suchen immer ausgefallenere Namen, doch viele scheitern

Düsseldorf. In den USA war es für Schauspieler Til Schweiger kein Problem, sein Tochter Emma Tiger zu nennen. Eltern aus Sehnde bei Hannover wollten es ihrem Idol gleichtun und mussten sich dafür durch mehrere Instanzen kämpfen. Tiger als zweiter Vorname gefährde das Wohl des Kindes und sei nicht eindeutig weiblich, so begründeten Amts- und Landesgericht. Erst das Oberlandesgericht Celle hob diese Urteile auf, weil dieser Name durch die Berichterstattung über den Prominenten in der Öffentlichkeit Akzeptanz gewinne ... Aha!

Wem dieser staatliche Eingriff in die kindliche Namensgebung übertrieben erscheint, der sollte sich bewusst machen, dass Tiger ohne solche Regelungen in der Schule wahrscheinlich mit Borussia, Whiskey und Porsche in einer Klasse sitzen würde. Denn auch das sind - nennen wir sie ruhig so - kreative Bezeichnungen, die wohlmeinende Eltern ihrem Nachwuchs mit auf den Lebensweg geben wollten. Man könnte in diesen Fällen irgendwie von der ersten Strafe der Kinder gleich nach der Geburt sprechen, denn in der harten Schulhof-Realität haben Nachkommen, die die Fußball- und Alkoholvorlieben ihres Vaters als Namen tragen, einfach nur selten gute Karten.

Gabrielle Rodriguez, die als Leiterin der Vornamenberatungsstelle an der Universität Leipzig unschlüssigen Eltern hilft, stellt trotz der Gefahr des Namens als Prophezeiung fest: "Der Trend bei Vornamen geht immer mehr zur Individualisierung." Autofans zum Beispiel, die ihr Kind um jeden Preis als das Kleinod kennzeichnen wollten, das es nun mal ist, fanden eine Alternative zu Porsche: Mercedes - ein spanischer Frauenname und somit erlaubt.

Zudem gibt es in Deutschland bereits mehrere Jungen, die Legolas oder Aragorn heißen. Wenn sich jetzt noch Eltern für Frodo und Saruman entscheiden, wird "Der Herr der Ringe" in Zukunft vielleicht das Standardstück an deutschen Schultheatern.

Dafür muss allerdings der Standesbeamte überzeugt werden, und der orientiert sich an zwei einfachen Grundfragen des deutschen Namensrechts, die beide mit "Ja" beantwortet werden müssen: Ist das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei zu erkennen? Und ist der Vorname eindeutig ein Vorname und keine Bezeichnung für Städte oder Gegenstände? "Für Wünsche wie Berlin und Kirsche konnte ich zum Beispiel keine Empfehlung aussprechen", erklärt daher auch Sprachwissenschaftlerin Rodriguez.