Der Prozess um die No-Angels-Sängerin hat die Gemüter erhitzt und für viele Diskussionen gesorgt – eine Chronologie:

Frankfurt/Main. 11.4.2009: Benaissa wird vor einem geplanten Soloauftritt am Ostersamstag im Frankfurter Club „Nachtleben“ wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Sie kommt in Untersuchungshaft.

14.4.2009: Die „Bild“-Zeitung berichtet als erste von der Festnahme. Am selben Tag erklärt die Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass die HIV- infizierte Benaissa mit mehreren Männern ungeschützten Sex gehabt haben soll, ohne diese auf ihre Infektion hinzuweisen. Einen der Männer soll die Sängerin angesteckt haben.

21.4.2009: Nach zehn Tagen wird Benaissa gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen. Nach Auffassung eines Ermittlungsrichters hatte Wiederholungsgefahr bestanden.

1.7.2009: In der RTL-Sendung „Stern TV“ spricht Benaissa erstmals öffentlich über ihr Leben mit HIV. Das Aids-Virus sei dank ihrer Medikamente nicht ausgebrochen. Über das „HIV-Outing“ erklärt sie: „Ich habe jetzt diesen Stempel.“ Ihre damals neun Jahre alte Tochter habe aus der Zeitung von der Infektion der Mutter erfahren.

15.7.2009: Gemeinsam mit ihren drei Bandkolleginnen stellt sie in Berlin das neue No-Angels-Album „Welcome To The Dance“ vor, das wegen des Wirbels um Benaissa mit Verspätung erst im September auf den Markt kommt. Die drei anderen Frauen halten demonstrativ zu ihr.

7.11.2009: Benaissa rührt mit einem Bekenntnis die Gäste einer Aids-Gala in Berlin: „Ich heiße Nadja Benaissa, bin 27 Jahre alt, Mutter einer Tochter und HIV-positiv.“

Februar 2010: Es wird Anklage gegen Benaissa wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung in vier Fällen erhoben.

17.5.2010: Es wird bekannt, dass Benaissa ihre Teilnahme an einer Club-Tournee der No Angels abgesagt hat. Die offizielle Begründung ist eine nicht näher definierte Krankheit der Künstlerin.

16.8.2010: Zum Prozessbeginn in Darmstadt gesteht Benaissa unter Tränen, trotz der ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Ihr früherer Sex-Partner, der als Nebenkläger auftritt, zeigt sich verbittert. Die Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, weil Benaissa zum Zeitpunkt des ersten Tatvorwurfs im Jahr 2000 noch Jugendliche war.

23.8.2010: Das Gericht entscheidet, dass die anderen Mitglieder der Popband nicht als Zeugen aussagen müssen.

25.8.2010: Laut Gutachten hat Benaissa einen Mann mit dem Aids-Virus angesteckt. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist festzustellen, dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war“, sagt Gutachter Josef Eberle vor Gericht.