Santa Fe. Er ist eine der großen Legenden des Wilden Westens: Billy the Kid. Hollywood-Filme, Bücher und Lieder haben die Erinnerung an den Revolverhelden wach gehalten. Nun ist auf Anregung des Gouverneurs des US-Staates New Mexiko eine Debatte darüber entbrannt, ob der als William Henry McCarthy geborene Outlaw posthum begnadigt werden sollte. Für die Nachfahren des Sheriffs, der Billy the Kid vor fast 130 Jahren erschossen haben soll, ein Unding.

Über Billy the Kid gibt es viele Legenden. So soll er 21 Menschen umgebracht haben. Vermutlich waren es eher neun, nachgewiesen wurden ihm vier. Genauso mysteriös wie die Zahl seiner Opfer ist auch sein eigenes Ende: Nach einem Feuergefecht, bei dem er angeblich zwei Hilfssheriffs erschossen hat, soll ihm die Flucht aus dem Lincoln-Bezirksgefängnis, wo er nicht auf den Galgen warten wollte, gelungen sein. Sheriff Pat Garrett nahm der Legende nach die Verfolgung auf und erschoss Billy the Kid am 14. Juli 1881 in der Nähe von Fort Sumner aus dem Hinterhalt. Vorausgegangen war 1878 ein Kleinkrieg zwischen reichen Ranchern und Geschäftsleuten aus der Stadt, in den Billy the Kid als Angestellter einer Ranch verwickelt gewesen sein soll.

Andere Gerüchte wiederum besagen, dass ihm die Flucht nach Texas gelang, wo er als "Brushy Bill" Roberts mit 90 Jahren am Herzinfarkt gestorben sein soll und dass Garrett den falschen Mann erschossen hat.

Für Garretts Erben geht es nun um die Ehre ihres Vorfahren. Würde Billy the Kid begnadigt, würde dies das Andenken ihres Großvaters beschädigen, findet seine Enkelin Susan Floyd Garrett. Gouverneur Bill Richardson will sich noch nicht entscheiden. Bei einem Treffen mit drei von Garretts Enkeln und zwei Urenkeln weigerte er sich, eine von ihnen initiierte Petition gegen die Begnadigung zu unterzeichnen.

Immerhin war es Richardson, der 2009 öffentlich überlegte, ob er nicht das Begnadigungsversprechen eines Amtsvorgängers einlösen solle. Allerdings rennt Richardson die Zeit davon. Will er Billy the Kid begnadigen, muss er es noch dieses Jahr tun - vor Ablauf seiner Amtszeit.