Karlsruhe. Das "Blitzen" von Temposündern verstößt nicht gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Fotos dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, so das Bundesverfassungsgericht (AZ: 2 BvR 759/10). Die Klage eines Autofahrers, der wegen Tempoüberschreitung zu 135 Euro Geldbuße verurteilt worden war, blieb erfolglos.