Karlsruhe. Der Sonnabend gilt bei Mietzahlungen nicht als Werktag. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit müssen sich Mieter nicht wegen verspäteter Zahlung verantworten, wenn der Monatswechsel aufs Wochenende fällt (Az.: VIII ZR 129/09).