Die amerikanische Justiz ist empört über die Schweizer Entscheidung zur Freilassung des Regisseurs und will den Fall weiter verfolgen.

Los Angeles. Die US-Justiz will den Regisseur Roman Polanski trotz seiner Freilassung in der Schweiz weiter verfolgen. Die Schweizer Behörden hatten am Montag entschieden, den 76-Jährigen nicht an die USA auszuliefern. In den Vereinigten Staaten läuft ein Verfahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977. Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles sowie Justizkreise in Washington werteten die Schweizer Entscheidung als Enttäuschung, einige gar als Unrecht. „Die Vereinigten Staaten glauben, dass die Vergewaltigung eines 13-jährigen Kindes ein Verbrechen ist, und wir werden diesen Fall weiter juristisch verfolgen“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums. Polanski war Ende September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls überraschend bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er Anfang Dezember in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt. Der Hausarrest wurde am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Somit gilt der Regisseur in der Schweiz wieder als freier Man n.

Einer von Polanskis Anwälten, Georges Kiejman, äußerte sich darüber erleichtert. „Ich bin natürlich sehr glücklich für Roman “, betonte er gegenüber der Zeitung „New York Times“ in einem Telefoninterview. Der ganze Fall sei ein „amerikanisches Missverständnis“, so der Anwalt. Er hoffe, dass der Filmemacher eines Tages wieder unbehelligt in die USA reisen könne. „Intellektuell und künstlerisch ist es eines seiner adoptierten Heimatländer“, so Kiejman.