München. Eltern müssen nicht die Reinigung eines Taxis bezahlen, wenn sich ihr Kind plötzlich darin übergibt. Wie das Amtsgericht München rechtskräftig entschied, gibt es für Eltern keine sogenannte Gefährdungshaftung - nur bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht hätten die Eltern zahlen müssen. Damit bleibt der Taxifahrer auf einem Schaden von fast 1000 Euro sitzen (Az.: 155 C 16937/09).