Mannheim. Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann, 51, beginnt nach Angaben des Mannheimer Landgerichts am 6. September. Die 5. Große Strafkammer hat am Freitag die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen und den Prozess bis zum 27. Oktober terminiert. Im Fall einer Verurteilung droht dem Schweizer eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft Kachelmann in der Anklage vom 19. Mai eine besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der Medienmann hat demnach seine damalige langjährige Freundin, 37, in der Nacht auf den 9. Februar in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer am Hals verletzt, sie vergewaltigt und mehrmals gedroht, sie zu töten. Laut Staatsanwaltschaft wollte sich die Journalistin von Kachelmann trennen, weil sie von seinen Beziehungen zu anderen Frauen erfahren hatte. Kachelmann bestreitet die Tat. Er hat ausgesagt, der Geschlechtsverkehr mit der Freundin sei einvernehmlich gewesen, und er habe keine Gewalt angewandt. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Demnächst entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe über eine Haftbeschwerde des Verteidigers Reinhard Birkenstock. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Landgericht hatte die lange U-Haft mit Fluchtgefahr begründet.