Kassel. Mehr als 22 Jahre nach dem Unglück im Braunkohlenbergbau des nordhessischen Borken ist der Fall gestern erstmals vor Gericht behandelt worden. Die Witwe eines dabei ums Leben gekommenen Bergmanns fordert 6000 Euro Schadenersatz. Ihre Klage richtet sich gegen den pensionierten Direktor und den Energiekonzern E.on als Nachfolgeunternehmen des damaligen Betreibers Preußen Elektra.

Bei einer Sprengung in der Grube war es 1988 zu einer Kohlenstaubexplosion gekommen, bei der 51 Kumpel starben. Die Staatsanwaltschaft Kassel stellte 1989 die Ermittlungen ein, weil sie keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten fand. Der Hessische Rundfunk entdeckte jedoch 2008 ein Gutachten von 1967. Danach sei der Braunkohlenstaub bereits damals als hochexplosiv eingestuft worden. Während Behörden und Betreiber offenbar um die Gefahr gewusst hätten, habe die Staatsanwaltschaft diese Unterlagen nicht zu Gesicht bekommen.