Karlsruhe. Mitgliedern von Motorradklubs darf das Tragen ihrer Kutten im Gericht verboten werden. Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das kein Akt der Willkür und kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Ein massenhaftes Tragen szenetypischer Kleidung stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die ein Gefühl der Bedrohung hervorrufen und Verfahrensbeteiligte einschüchtern könne, hieß es zur Begründung. Die Verfassungsbeschwerde eines Rockers der Hells Angels blieb damit ohne Erfolg.