„Das Gericht gibt mit dem Urteil Plattformen mit von Nutzern generierten Inhalten mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für kreative und innovative Entwicklungen im Netz“, sagte ein Google-Sprecher. Die Gema habe YouTube dazu verpflichten wollen, für alle von Nutzern geladenen Inhalte vorab sicherzustellen, das sie keine Rechte brechen. Dies wies das Gericht jedoch ab.

Hamburg/Frankfurt. Ein Hamburger Gericht hat das Urheberrecht im Internet gestärkt: Die weltgrößte Videoplattform YouTube muss einige Musikclips sperren, an denen die Gema Urheberrechte geltend macht. Das urteilte das Landgericht Hamburg am Freitag und gab der Musik-Verwertungsgesellschaft damit teilweise recht. Gleichzeitig schrieben die Richter der Google-Tochter vor, wie sie künftig handeln muss, um Rechtsverstöße zu verhindern. Die Online-Abspielstation muss die Videos aber erst löschen, wenn die Rechteinhaber sie auf Urheberrechtsverstöße hinweisen. Sein riesiges Archiv aus Filmschnipseln muss YouTube nicht nach geschützten Titeln durchsuchen. Deshalb wertete die Videoplattform die Entscheidung als Erfolg für sich.

„Das Gericht gibt mit dem Urteil Plattformen mit von Nutzern generierten Inhalten mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für kreative und innovative Entwicklungen im Netz“, sagte ein Google-Sprecher. Die Gema habe YouTube dazu verpflichten wollen, für alle von Nutzern geladenen Inhalte vorab sicherzustellen, das sie keine Rechte brechen. Dies wies das Gericht jedoch ab.

In ihrer Begründung machte die Kammer aber auch deutlich, dass YouTube eine Mitverantwortung für die hochgeladenen Videos habe. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips bestehe nicht. Zuzumuten sei Youtube jedoch, nach Erhalt eines Hinweises Urheberrechtsverletzungen durch den Einsatz einer Software zu verhindern. „Das ist ein wichtiger Etappensieg“, sagte ein Gema-Sprecher. Das Gericht habe YouTube für die Inhalte auf seinen Rechnern verantwortlich gemacht.

Die Gema hatte in ihrer Klage von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr zugänglich zu machen, weil die Google-Konzerntochter dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt. Darunter befinden sich auch Schlager wie „Zwei kleine Italiener“. Der Klage gab das Gericht nur teilweise statt. Es verbot YouTube lediglich, sieben der zwölf Titel nicht mehr zu zeigen.

Bei dem Streit geht es aber noch um viel mehr als um die Sperrung von ein paar Videos. Es treten zwei Industrien gegeneinander an, die um ihre Geschäfte kämpfen. Auf der einen Seite die Musikindustrie mit Branchengrößen wie Sony und Universal, deren Umsätze seit Jahren stark schwinden. Plattenlabels machen dafür Internet-Dienste wie die mittlerweile geschlossene Plattform Mega Upload und Tauschbörsen verantwortlich. Die Musikkonzerne hoffen, sich einen Teil der Umsatzverluste bei YouTube wiederzuholen. Dazu ersann die Gema, die etwa bei Radio- und Fernsehstationen bei jedem abgespielten Lied die Hand aufhält, bereits ein Bezahlmodell extra für Video- und Musikseiten. Neben einem pauschalen Anteil an den Werbeerlösen wollte die Gema auch für jedes angeklickte Video einen Obolus. Die Google-Tochter sträubte sich bisher dagegen. Seitdem versuchen die Musikkonzerne, ihre Clips von der deutschen Youtube-Seite zu verbannen.

Das ist aber gar nicht so einfach: Pro Minute werden mehr als 60 Stunden Videomaterial auf Youtube hochgeladen – eine effektive Vorabkontrolle sei hier kaum möglich, argumentiert der US-Konzern. Google stelle lediglich eine technische Plattform zur Verfügung und sei nicht dafür verantwortlich, was die Nutzer dort einstellten. Eigentlich waren sich auch Youtube und die Gema bereits einig, allerdings lief der Vertrag 2009 aus. Danach zog die Gema vor Gericht. Google hofft nun auf eine neue Vereinbarung. „Wir laden die Gema ein, nun endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und im Sinne der gesamten Musikindustrie eine Lösung zu finden“, erklärte der Google-Sprecher.

Der Rechtsstreit fällt in eine Zeit, in der Internet-Themen öffentlich immer mehr Bedeutung erlangen. Interessierten sich früher nur IT-Spezialisten oder Anwälte für das Urheberrecht und

Datenschutz, hat sich das Blatt heute komplett gewendet: Sicherheitslücken in Betriebssystemen und geheime Ortungsfunktionen in Handys schaffen es heute sogar in die Hauptabendnachrichten. Gegen das geplante weltweite Copyright-Abkommen ACTA protestierten etwa Tausende. Und die Piratenpartei verdankt ihren kometenhaften Aufstieg ihrer Spezialisierung auf Online-Themen. Insbesondere ihr Versprechen, das Urheberrecht an das Internet-Zeitalter anpassen zu wollen, treibt ihr derzeit Wähler zu.

(Reuters)