Brüssel. Fluglinien müssen auch bei Luftraumsperrungen wegen Vulkanausbrüchen für die Betreuung und Unterbringung ihrer gestrandeten Kunden aufkommen. So sieht es der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs, Yves Bot.
(dapd)
Brüssel. Fluglinien müssen auch bei Luftraumsperrungen wegen Vulkanausbrüchen für die Betreuung und Unterbringung ihrer gestrandeten Kunden aufkommen. So sieht es der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs, Yves Bot.
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