Insgesamt werden nur sehr wenige Lebensmittel aus Japan in die EU eingeführt. Hauptimportgüter sind Sojasoßen, Reisprodukte, Meeresprodukte und grüner Tee.

Hamburg. In Hamburg ankommende Lebensmittel aus Japan sind praktisch frei von radioaktiven Stoffen aus den Unglücksreaktoren von Fukushima. Diese Bilanz haben die Gesundheitsbehörde, das Veterinär- und Einfuhramt und das Hamburger Hygiene-Institut zum ersten Jahrestag der schweren Erdbeben- und Reaktorkatastrophe in Japan am Freitag gezogen. Nach dem Unglück waren die EU-Mitgliedsstaaten durch eine Verordnung der Europäischen Kommission dazu verpflichtet worden, Lebensmittelimporte aus Japan gezielt zu kontrollieren und stichprobenartig auf radioaktive Stoffe zu untersuchen.

Die Kontrolle der Lieferpapiere aller über Hamburg zum Import angemeldeten Lebensmittel aus Japan sowie die Probennahme erfolgt seither bereits vor der zollrechtlichen Abfertigung durch das Veterinär- und Einfuhramt. Die Bestimmung der radioaktiven Strahlung führt die im Institut für Hygiene und Umwelt angesiedelte Landesmessstelle für Radioaktivität durch.

Allgemein würden nur sehr wenige Lebensmittel aus Japan in die EU eingeführt, hieß es. Hauptimportgüter sind Sojasoßen, Reisprodukte, alkoholische Getränke, Meeresprodukte sowie grüner Tee. Bis Ende Februar 2012 wurden insgesamt rund 1.800 solcher Sendungen in Hamburg überprüft. Daraus wurden 280 Stichproben auf die durch den Reaktorunfall freigesetzten radioaktiven Stoffe Cäsium-134, Cäsium-137 und Iod-131 untersucht.

Von allen Proben enthielten lediglich zwölf die beiden Cäsium-Isotope, wobei die radioaktive Belastung aber weit unterhalb der gültigen Höchstwerte lag. Am häufigsten fanden sich Spuren von Radioaktivität in Proben von grünem Tee , der in der japanischen Provinz Shizuoka angebaut wird. Die Hamburger Ergebnisse decken sich mit denen aus anderen Bundesländern und anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Die Hamburger Landesmessstelle für Radioaktivität untersucht seit den 1960er Jahren routinemäßig Umwelt- und Lebensmittelproben auf radioaktive Stoffe. Ihre heutigen Aufgaben sind durch das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) geprägt, das als Folge des Unfalls von Tschernobyl 1986 erlassen wurde. Seit März letzten Jahres kommen gemäß EU-Verordnung die Analysen der Importproben aus Japan hinzu.