Münster. Verkehrssünder dürfen ihren in Deutschland entzogenen Führerschein nicht ohne Weiteres im europäischen Ausland neu erwerben. Das Oberverwaltungsgericht Münster schob gestern dem Führerscheintourismus einen Riegel vor. Drei Verkehrsrowdys mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben und erwarben neue in Polen und Tschechien, in die sie einen ausländischen Wohnsitz eintragen ließen. Dies ist aber nur erlaubt, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt.