Düsseldorf. Wer in der kalten Jahreszeit trotz Winterschuhen kalte Füße bekommt, kann dafür in der Regel nicht den Hersteller oder das Schuhgeschäft verantwortlich machen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden. Der Kläger hatte für die "Luftpolstersohlenschuhe mit Leichtschaftfutter" 150 Euro bezahlt.